VOB 2009 - Vergaberecht

Die VOB Fassung 2009 wurde im Bundesanzeiger Nummer 155a vom 5. Oktober 2009 veröffentlicht. Die gegenüber der Fassung 2006 vorgenommenen Änderungen in dem für innerdeutsche Vergaben maßgeblichen Abschnitt I der VOB/A sind zum einen formaler Natur. Die Struktur dieser Teile der VOB wurde maßgeblich gestrafft. Statt bisher 32 umfasst dieser Abschnitt nunmehr nur noch 23 Paragraphen. Die Straffung wurde dadurch erzielt, dass Bestimmungen, die thematisch zusammengehören, in einem Paragraphen zusammengefasst wurden. So wurden beispielsweise aus den bisherigen Paragraphen 11,12 ,13 ,14 und 15 ein neuer Paragraph 9 gebildet. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beziehen sich beispielsweise auf Schwellenwerte für die Durchführung von beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben. Weiterhin wurden die Ausschlussgründe für formale Verstöße bei Abgabe des Angebots gelockert. Auch die Einschränkung der Möglichkeit, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist für die Praxis wichtig. Sie finden die erläuterten Begriffe in der rechten Spalte unterhalb der Überschrift.

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